„Open Book“ heißt nicht „alles erlaubt“. Bei einer Open Book Klausur dürfen Sie zwar schriftliche Hilfsmittel wie Skript, Bücher und Notizen verwenden. Kommunikation, fremde Hilfe und oft auch KI-Werkzeuge sind es jedoch nicht. Was genau zulässig ist, entscheidet immer die Prüfungsordnung. Dieser Ratgeber gibt einen Überblick über erlaubte und verbotene Hilfsmittel.
Im Folgenden erfahren Sie, welche Hilfsmittel bei einer Open-Book-Prüfung erlaubt und welche verboten sind. Sie lesen, wie der Sonderfall KI zu bewerten ist und wann Sie Quellen angeben müssen. Außerdem zeigen wir, wie einzelne deutsche Hochschulen das Format regeln. Zum Schluss klären wir, was bei einem Verstoß droht.
Kurz erklärt: Erlaubt sind meist Skript, Bücher, eigene Notizen und Formelsammlungen, je nach Vorgabe auch Internetquellen. Verboten sind Kommunikation, fremde Hilfe und – ohne ausdrückliche Freigabe – KI-Werkzeuge. Maßgeblich ist immer die Prüfungsordnung.
Was ist eine Open Book Klausur?
Eine Open Book Klausur – auch Kofferklausur genannt – ist eine schriftliche Prüfung, zu der schriftliche Hilfsmittel zugelassen sind. Geprüft wird nicht das Auswendigwissen, sondern die Fähigkeit, Wissen anzuwenden und auf neue Aufgaben zu übertragen. Die Aufgaben sind deshalb häufig als offene Fragen oder Fallbeispiele gestellt. Reines Nachschlagen hilft dabei wenig.
Der Fokus auf Anwendung erklärt auch die Regeln. Wenn es nicht ums Auswendiglernen geht, sind Unterlagen ausdrücklich erwünscht. Verboten bleibt nur, was die eigene Leistung ersetzt – etwa Hilfe von außen oder nicht freigegebene Software.
Genau deshalb geht es bei den Regeln weniger darum, welche Bücher Sie dabeihaben. Wichtiger ist, dass Sie die Aufgaben eigenständig lösen. Wer das Format im Detail verstehen möchte, findet dazu einen ausführlichen Grundlagen-Ratgeber Bedeutung, Ablauf und Vorbereitung. Dieser Beitrag konzentriert sich gezielt auf die Frage, was erlaubt ist und was nicht.
Was ist bei einer Open-Book-Prüfung erlaubt?
Erlaubt sind in der Regel alle schriftlichen Hilfsmittel, die keine Kommunikation mit anderen ermöglichen. Dazu zählen typischerweise:
- Vorlesungsskript und Fachbücher.
- Eigene handschriftliche oder gedruckte Aufzeichnungen und Zusammenfassungen.
- Formelsammlungen und Nachschlagewerke.
- Internetquellen – aber nur, wenn sie ausdrücklich zugelassen sind.
Den genauen Umfang legt die prüfende Person fest und gibt ihn rechtzeitig vor der Prüfung bekannt. An der Technischen Universität München etwa geschieht das mindestens vier Wochen vor dem Termin. „Erlaubt“ bedeutet dabei nie „unbegrenzt“. Ausschlaggebend ist immer die jeweilige Prüfungsordnung.
In der Praxis unterscheiden sich die Vorgaben im Detail. Manche Lehrstühle lassen nur ausgedruckte Unterlagen zu. Andere erlauben auch digitale PDFs oder bestimmte Online-Datenbanken. Bringen Sie deshalb nur die Materialien mit, die ausdrücklich auf dem Aushang oder im Merkblatt genannt sind. Im Zweifel fragen Sie vor der Prüfung nach.
Ein Beispiel: Eine gut sortierte, selbst erstellte Zusammenfassung mit Seitenverweisen ist fast überall erlaubt. Im Ernstfall ist sie wertvoller als ein ganzer Bücherstapel, in dem Sie erst suchen müssen. Es kommt also weniger auf die Menge der Hilfsmittel an als auf ihre sinnvolle Auswahl.
Wichtig ist die Abgrenzung zu digitalen Werkzeugen. Ein zugelassenes PDF Ihres Skripts ist etwas anderes als ein internetfähiges Gerät mit Zugriff auf Suchmaschinen. Selbst wenn Dateien lokal gespeichert sind, kann der Lehrstuhl bestimmte Programme oder Geräte ausschließen. Prüfen Sie deshalb auch die technische Seite der Vorgaben.
Was ist bei einer Open-Book-Prüfung nicht erlaubt?
Nicht erlaubt ist alles, was Ihnen fremde Hilfe verschafft oder die eigenständige Leistung umgeht. Verboten sind fast immer:
- Kommunikation und Absprache mit anderen – online wie offline.
- Fremde Hilfe durch Dritte, etwa das Lösenlassen von Aufgaben.
- Internetfähige oder technische Geräte, wenn sie nicht zugelassen sind.
- KI-Werkzeuge ohne ausdrückliche Freigabe (dazu gleich mehr).
- Die Weitergabe der Aufgaben an andere Studierende.
Der rote Faden ist einfach. Erlaubt sind Materialien, die Ihr eigenes Wissen unterstützen. Verboten ist alles, was die Prüfung zu einer fremden Leistung macht.
Entscheidend ist das Prinzip der Eigenständigkeit. Schon eine kurze Nachricht an eine Kommilitonin oder ein geteiltes Dokument kann als Täuschung gewertet werden. Das gilt unabhängig davon, ob es die Note tatsächlich beeinflusst hätte. Ebenso fällt das wörtliche Abschreiben ganzer Passagen ohne eigene Argumentation unter dieses Verbot.
Erlaubt vs. verboten: der Überblick
Die folgende Übersicht fasst zusammen, was bei einer Open-Book-Prüfung typischerweise erlaubt und was verboten ist. Im Einzelfall entscheidet immer die Prüfungsordnung Ihrer Hochschule.
| Meist erlaubt | Meist verboten / eingeschränkt |
| Vorlesungsskript, Fachbücher | Kommunikation & Absprache mit anderen |
| Eigene Notizen & Zusammenfassungen | Fremde Hilfe durch Dritte |
| Formelsammlungen | KI-Werkzeuge ohne ausdrückliche Freigabe |
| Internetquellen (falls zugelassen) | Internetfähige Geräte (falls nicht zugelassen) |
| Quellenangabe der genutzten Materialien | Weitergabe der Aufgaben |
Sonderfall KI und ChatGPT bei der Open Book Klausur
KI wie ChatGPT ist bei einer Open-Book-Prüfung nur dann erlaubt, wenn die Prüfungsordnung oder die Aufgabenstellung sie ausdrücklich zulässt.
KI darf nur verwendet werden, wenn die Prüfenden ihren Einsatz ausdrücklich freigeben und den zulässigen Umfang festlegen. Fehlt eine solche Regelung, sollten Sie ChatGPT nicht verwenden. Ein ungekennzeichneter Einsatz kann als Täuschungsversuch gewertet werden – so die Einschätzung unter anderem der Universität Bielefeld und der Fachpresse (Forschung & Lehre).
In reinen Präsenz-Open-Book-Klausuren sind internetfähige Geräte wie Smartphone oder Smartwatch ohnehin meist verboten. Damit ist auch die darüber nutzbare Software ausgeschlossen. Im Zweifel gilt: KI nicht verwenden und vorab bei den Prüfenden klären.
Dass ein Werkzeug technisch verfügbar ist, heißt außerdem nicht, dass es zugelassen ist. Prüfen Sie die Aufgabenstellung und eine eventuelle Eigenständigkeitserklärung genau. Diese schließt fremde und KI-gestützte Hilfe häufig ausdrücklich aus.

Quellen richtig angeben
Werden Skript, Bücher oder Internetquellen genutzt, verlangen viele Lehrstühle eine ausdrückliche Quellenangabe.
Notieren Sie deshalb schon bei der Vorbereitung, woher zentrale Definitionen, Formeln oder Zahlen stammen. So vermeiden Sie unbeabsichtigte Plagiate. Wie Sie Inhalte methodisch sauber verdichten und belegen, zeigen strukturierte Zusammenfassungen (Exzerpte). Bei Distanz- oder Take-Home-Formaten kommt häufig eine Eigenständigkeitserklärung hinzu, mit der Sie Ihre selbstständige Bearbeitung bestätigen.
Eine saubere Quellenangabe schützt Sie doppelt. Sie belegt, dass Sie mit Fachliteratur arbeiten können. Und sie bewahrt Sie vor dem Vorwurf, fremde Inhalte als eigene auszugeben.
Wie ausführlich Sie belegen müssen, hängt vom Fach und von der Aufgabe ab. In rechtswissenschaftlichen oder wirtschaftlichen Klausuren genügt oft eine knappe Fundstelle. In empirischen Fächern kann eine genauere Angabe verlangt werden. Orientieren Sie sich immer an den Vorgaben Ihres Lehrstuhls und fragen Sie im Zweifel vorab nach.
Was gilt an deutschen Hochschulen? Beispiele
Die Regelungen unterscheiden sich deutlich zwischen den Hochschulen und sogar zwischen einzelnen Lehrstühlen. Die folgenden Beispiele zeigen, wie unterschiedlich „erlaubt“ und „verboten“ ausfallen können.
HTW Berlin
Im Prüfungsfinder der HTW Berlin sind Bücher, Skripte und Internetquellen zulässig. Erlaubt ist alles, was keine Kommunikation mit anderen ermöglicht. Welche Hilfsmittel im Einzelfall gelten, geben die Prüfenden vorab bekannt. Für Ihre konkrete Prüfung ist die jeweils aktuelle Prüfungsordnung maßgeblich; prüfen Sie diese rechtzeitig vor dem Termin.
Ruhr-Universität Bochum
Der RUB-Leitfaden für Prüfungen sieht vor, dass die Prüfenden vor Beginn über die zulässigen Hilfsmittel informieren. Kommunikationsfähige Geräte in Griffnähe sowie Zusammenarbeit oder Gespräche können als Täuschungsversuch gewertet werden. Der konkrete Umfang unterscheidet sich je nach Lehrstuhl. Maßgeblich bleiben die aktuelle Prüfungsordnung und die Vorgaben Ihres Lehrstuhls.
Universität Hamburg
Im Gemeinsamen Studiengang Rechtswissenschaft (Hamburg/Istanbul) der Universität Hamburg können Bücher und eigene Aufzeichnungen verwendet werden. Technische Hilfsmittel sind laut Hilfsmittelverfügung nicht gestattet. Für andere Studiengänge können abweichende Vorgaben gelten. Maßgeblich sind daher die aktuellen Vorgaben des jeweiligen Prüfungsamts; prüfen Sie diese vor Ihrer Klausur.
Technische Universität München (TUM)
An der TUM legen die Prüfenden die zugelassenen Hilfsmittel fest. Laut Handreichung der TUM geben sie diese mindestens vier Wochen vor dem Termin bekannt. Ziel sind Anwendungs- und Transferaufgaben statt reiner Wissensabfrage. Welche Hilfsmittel konkret gelten, regelt der jeweilige Lehrstuhl; maßgeblich ist die aktuelle Prüfungsordnung.
TU Dortmund
Welche Hilfsmittel erlaubt sind, hängt laut einem Leitfaden der TU Dortmund von der jeweiligen Lehrveranstaltung ab. Das Format zielt auf Verständnis und Anwendung statt auf Auswendiglernen. Die genauen Vorgaben – etwa erlaubte Materialien und Aufgabentypen – prüfen Sie am besten in der aktuellen Prüfungsordnung Ihres Lehrstuhls.
Universität Potsdam
Eine Handreichung der Universität Potsdam beschreibt Open-Book-Klausuren als Prüfungen mit festem Zeitrahmen. Bearbeitet werden sie mit Materialien wie Skripten, Büchern oder Internetquellen. Die konkrete Ausgestaltung richtet sich nach den Kompetenzen des Moduls und liegt bei den Lehrenden. Die Regeln können je nach Kurs variieren und sollten vorab geklärt werden.
So verschieden die Beispiele sind – die konkrete Liste der erlaubten Hilfsmittel sollten Sie immer im aktuellen Merkblatt Ihres Lehrstuhls nachlesen. Diese Unterschiede zeigen zugleich: Eine pauschale Antwort auf „erlaubt oder nicht“ gibt es nicht. Entscheidend ist stets Ihre konkrete Prüfung.

Was passiert bei einem Verstoß gegen die Regeln?
Je nach Prüfungsordnung kann die Nutzung nicht zugelassener Hilfsmittel als Täuschungsversuch bewertet werden. Die Folgen reichen von einer Abwertung bis zum Nichtbestehen der Prüfung.
Die genauen Folgen richten sich nach der Prüfungsordnung Ihrer Hochschule. Auch der nicht gekennzeichnete Einsatz von KI kann als Täuschung gewertet werden, wenn er nicht ausdrücklich erlaubt war.
Ob bereits das Bereithalten eines nicht zugelassenen Geräts ausreicht und welche Folgen konkret gelten, bestimmt die jeweilige Prüfungsordnung. Wie streng die Bewertung ausfällt, hängt vom Einzelfall ab. Klären Sie deshalb vorab, welche Regeln für Ihre Prüfung gelten.
Hinweis: Dies ist keine Rechtsberatung. Welche Folgen im Einzelfall gelten, regelt die jeweilige Prüfungsordnung Ihrer Hochschule.
Häufige Missverständnisse
Rund um die Open-Book-Prüfung halten sich einige Irrtümer. Diese Missverständnisse sind besonders verbreitet:
- „Open Book heißt, ich muss nichts lernen.“ – Falsch: Geprüft werden Anwendung und Transfer, nicht das reine Nachschlagen.
- „Alle Hilfsmittel sind immer erlaubt.“ – Nein: Es zählt die Prüfungsordnung; manche Kurse lassen nur bereitgestellte Literatur zu.
- „Das Internet ist automatisch erlaubt.“ – Nur, wenn es ausdrücklich zugelassen ist.
- „KI darf ich nutzen, weil Hilfsmittel erlaubt sind.“ – Nur bei ausdrücklicher Freigabe; sonst kann es als Täuschungsversuch gewertet werden.
- „Quellen muss ich nicht angeben.“ – Häufig doch: Genutzte Materialien sind als Quelle zu nennen.
Solche Irrtümer führen im Ernstfall zu vermeidbaren Fehlern. Wer die Regeln seiner Prüfung kennt, spart sich unnötigen Stress. Ein kurzer Blick in das Merkblatt oder eine Nachfrage bei den Prüfenden schafft Klarheit, bevor die Klausur beginnt.
Fazit: Open Book heißt nicht „alles erlaubt“
„Open Book“ ist kein Freibrief. Erlaubt sind meist schriftliche Materialien wie Skript, Bücher und eigene Notizen. Verboten bleiben Kommunikation, fremde Hilfe und – ohne ausdrückliche Freigabe – KI-Werkzeuge. Über die Details entscheidet immer die Prüfungsordnung Ihrer Hochschule.
Klären Sie vorab, welche Hilfsmittel zugelassen sind. Geben Sie Ihre Quellen sauber an und verzichten Sie auf Kommunikation und nicht freigegebene KI. Dann sind Sie in einer Open-Book-Prüfung auf der sicheren Seite. Ergänzende Informationen bietet die Seite zur Vorbereitung auf die Open Book Klausur.
Häufige Fragen zur Open Book Klausur
Was ist bei einer Open-Book-Prüfung erlaubt?
Erlaubt sind in der Regel schriftliche Hilfsmittel: Skript, Fachbücher, eigene Aufzeichnungen und Formelsammlungen, je nach Vorgabe auch Internetquellen. Grundsätzlich gilt: erlaubt ist, was keine Kommunikation mit anderen und keine fremde Hilfe ermöglicht. Den genauen Umfang legt der Lehrstuhl fest und gibt ihn vorab bekannt. Maßgeblich ist immer die jeweilige Prüfungsordnung.
Was ist bei einer Open-Book-Prüfung verboten?
Verboten sind fast immer Kommunikation und Absprache mit anderen sowie fremde Hilfe durch Dritte. Häufig nicht zugelassen sind internetfähige Geräte und – ohne ausdrückliche Freigabe – KI-Werkzeuge. Auch das Weitergeben der Aufgaben ist untersagt. Ein Verstoß kann je nach Prüfungsordnung als Täuschungsversuch gewertet werden und zum Nichtbestehen führen.
Ist KI wie ChatGPT bei einer Open-Book-Prüfung erlaubt?
Nur, wenn die Prüfungsordnung oder die Aufgabenstellung ihren Einsatz ausdrücklich zulässt und den Umfang festlegt. Fehlt eine solche Freigabe, kann ein ungekennzeichneter Einsatz als Täuschungsversuch gewertet werden. Im Zweifel gilt: KI nicht verwenden und vorab bei den Prüfenden klären. Eine Eigenständigkeitserklärung schließt fremde und KI-gestützte Hilfe zudem häufig ausdrücklich aus.
Darf ich bei einer Open-Book-Prüfung im Internet nachschauen?
Das hängt von der Hochschule ab. Manche Prüfungen lassen Internetquellen ausdrücklich zu, andere nur bereitgestellte Materialien. Maßgeblich ist die jeweilige Ansage der Prüfenden. Genutzte Quellen müssen zudem oft angegeben werden. Prüfen Sie deshalb vorab das Merkblatt oder die Prüfungsordnung, damit Sie mit den richtigen Hilfsmitteln antreten.
Muss ich in einer Open-Book-Prüfung Quellen angeben?
Häufig ja. Werden Skript, Bücher oder Internetquellen genutzt, verlangen viele Lehrstühle eine ausdrückliche Quellenangabe. Bei Distanz- oder Take-Home-Formaten ist zusätzlich oft eine Eigenständigkeitserklärung zu unterschreiben. Wie genau Sie Quellen kennzeichnen, steht in den Vorgaben Ihrer Prüfung. So vermeiden Sie den Vorwurf, fremde Inhalte als eigene auszugeben.
Was passiert bei einem Verstoß gegen die Regeln?
Je nach Prüfungsordnung kann ein Verstoß – etwa Kommunikation, fremde Hilfe oder unerlaubte Hilfsmittel – als Täuschungsversuch bewertet werden und zum Nichtbestehen führen. Welche Folgen im Einzelfall gelten und ob bereits das Bereithalten eines Geräts ausreicht, bestimmt die jeweilige Ordnung Ihrer Hochschule. Klären Sie die Regeln daher rechtzeitig. Dies ist keine Rechtsberatung.
Karl Burzynski ist Experte für akademisches Schreiben mit mehr als acht Jahren Berufserfahrung. Seine Schwerpunkte sind wissenschaftliche Methodik und digitales Lernmanagement. Er hat bereits hunderte Bachelor‑ und Masterarbeiten betreut und publiziert regelmäßig zu Themen wie Forschungsdesign und wissenschaftliche Ethik.
